kunDAbunt

Darmstadt International

Arbeiten nach dem Studium? Einige Tipps für internationale Studierende

Hinterlasse einen Kommentar

„Über die Hälfte der ausländischen Studierenden möchte nach dem Studium zunächst in Deutschland bleiben. Viele (ca. 1/3) sind in dieser Frage noch unentschieden, nur sehr wenige schließen einen Verbleib in Deutschland aus.“ (aus einer Befragung im Rahmen einer STIBET-Evaluation des DAAD)

Von Clarissa Yigit

Ein Unterschied ist für dich wichtig: der zwischen internationalen Studierenden, die für einen Austausch an die Hochschule gekommen sind und denen, die regulären einen Abschluss machen. Denn Austauschstudenten dürfen in Deutschland kein Studium abschließen machen; sie bleiben in der Regel nur ein bis zwei Semester und kehren danach in ihr Heimatland zurück. Internationale Studierende, die einen Abschluss erwerben wollen, sind als Vollzeitstudenten regulär an der Hochschule immatrikuliert.

Für dich besteht also die Möglichkeit, von deinem Studienfach im Ausland an eine deutsche Hochschule zu wechseln. Außerdem kannst du versuchen, die bisher im Studium erworbenen Scheine hier anerkennen zu lassen. Andernfalls musst du das Studium in Deutschland von vorne beginnen.

Wenn du  als international Studierender in Deutschland deinen Abschluss gemacht hast, darfst du danach hier arbeiten?

Ja, mit Einschränkungen. Wenn Du aus einem der 28 EU-Staaten kommst,  genießt du Freizügigkeit und kannst in jedem EU-Land, also auch in Deutschland, arbeiten. Wenn du allerdings als sogenannter „Drittstaatler“ – also als Nicht-EU-Bürger – in Deutschland deinen Hochschulabschluss machst, kannst du danach 18 Monate jeder beliebigen Tätigkeit nachgehen.

Die 18 Monate beginnen, sobald das letzte Prüfungsergebnis schriftlich vorliegt (siehe §16 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz). Nötig dafür ist eine Aufenthaltsgenehmigung, die die Ausländerbehörde  ausstellt. Daher solltest du, wenn du nach dem Studium in Deutschland bleiben möchtest, schon im letzten Semester mit der Jobsuche beginnen.

Nach den 18 Monaten gelten neue Regeln: Ab dem 19. bis zum 23. Monat muss die ausgeübte Arbeit studienfachbezogen sein. Ist dies nicht der Fall, muss dir die Ausländerbehörde gesondert eine Arbeitserlaubnis erteilen. Wenn du nach dem 24. Monat immer noch keine studienfachbezogene Anstellung in Sicht hast, kannst du einen Antrag auf Niederlassung stellen. Dieser Antrag ist nicht an den Arbeitgeber gekoppelt. (siehe § 18b Aufenthaltsgesetz)

Alternative „Blue Card“

Um in Deutschland unbeschwert arbeiten zu dürfen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, statt einer Aufenthaltserlaubnisdie „Blaue Karte EU” zu beantragen. Dabei knüpfen beiden Aufenthaltstitel an unterschiedliche Voraussetzungen an. Die „Blaue Karte EU” kann Vorteile gegenüber der Aufenthaltserlaubnis bieten, etwa, wenn du später in einem anderen EU-Staat arbeiten und leben willst. Dann dient diese Karte als gemeinsamer Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte auf EU-Ebene.

Falls du vorerst nur eine Stelle in Teilzeit gefunden hast, kannst du ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erwirken. Voraussetzung hierfür ist, dass dein Gehalt zum Lebensunterhalt ausreicht. Lass dich also am besten bei der Antragstellung von deiner Ausländerbehörde beraten.

Welche Unterstützung bietet die h_da bei der Arbeitsplatzsuche?

Wenn du einen Arbeitsplatz in Deutschland suchst, aber noch nicht weißt, wo du Informationen findest, kannst du an der Hochschule einen Beratungstermin im „Career Center“ vereinbaren. Hier kannst du nicht nur Kontakte potenzieller Arbeitgeber einholen, sondern auch die eigene  Bewerbungsunterlagen unter die Lupe nehmen zu lassen. Du solltest den Bewerbungsmappencheck auf jeden Fall in Anspruch nehmen, denn in jedem Land sieht eine Bewerbung anders aus.

Sicherlich hast du dir in der Zeit hier einen soliden Wortschatz in der deutschen Sprache angeeignet. Falls du dich aber trotzdem für das Bewerbungsgespräch unsicher fühlst,  bietet die Hochschule (solange du noch als Student immatrikuliert bist), Sprachkurse in Deutsch an.

Wenn Du nun alle Unterlagen beisammen hast, geht es vor allem um Kontakte. Diese kannst du auf Messen, wie der meet@h_da oder über Jobportale (Jobportal der h_da, externe Jobmessen, etc.) sammeln.

Du willst dein eigener Chef sein? Auch kein Problem.

Die Hochschule Darmstadt bietet hierfür verschiedene Sprechstunden (sowohl in Darmstadt selbst als auch auf dem Mediencampus in Dieburg) an. Lass dich einfach beraten und entscheide selbst, wie deine Zukunft aussehen soll. Vielleicht kommst du ja sogar in den Genuss eines Gründerstipendiums.

Bei offenen Fragen kannst du dich auch an das Internationale Office (IO) oder das Student Service Center (SSC) wenden. Das International Office beschäftigt sich mit Angelegenheiten für Austauschstudierende und das SSC ist für internationale Studierende zuständig, die einen Abschluss an der h_da machen wollen.

Und hier findest du noch Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von ausländischen Studierenden, Hochschulabsolventen und Wissenschaftlern.

Werbung

Autor: kunDAbunt

Wir sammeln kunterbunte Beiträge aus aller Welt mit nur einer Gemeinsamkeit - Darmstadt!

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s